BGH Urteil – Preissuchmaschinen

In Preissuchmaschinen müssen aktuelle Preisangaben stehen – MediaMarkt klagte

Der OnlineShop mediamarkt-online.de ist seit Jahre offline, über die Gründe zu diskutieren wäre verschwendete Lebenszeit, aber das Management geht nun andere Wege, um ihre überteuerten Artikel an den Mann zu bringen – Klage gegen OnlineShop Betreiber. Und da deren Management viel Geld von oben für solche brillianten Ideen bekommt, konnte MediaMarkt sein Anliegen auch irgendwann dem obersten Richter vortragen, und, welch Wunder, auch hier bekam MediaMarkt Recht zugesprochen.

Aber wieso auch nicht, denn wann hat der BGH jemals einem Mittelständler Recht anerkannt …

Die Frage für mich stellt sich jedoch, welche Berechtigung hat MM überhaupt, OnlineShops abzumahnen? Sucht der Benutzer bei Idealo, möchte er auch online kaufen – was er bei Mediamarkt leider nicht (mehr) kann.  Im Gegensatz dazu würde der BGH einen Shopbetreiber fragen, was er gegen die Printwerbung von MediaMarkt hätte, denn er wäre kein direkter Mitwettbewerber.

Das Hauptproblem sind aber die Preissuchmaschinen – jeder OnlineShop muss zuerst seine Preise im Shop ändern, bevor er die Artikeldaten an Idealo & Co übermitteln darf – siehe AGB – ansonsten wird der Shop und seine Artikel gesperrt. Und möchte man bei Idealo sein Produkte alle 3 Stunden aktualisieren, um Abmahnungen zu umgehen, zahlt man richtig Geld. Aber vielleicht hilft das Urteil, dass die PSM sich Gedanken machen, denn der Shopbetreiber hat eigentlich alles korrekt gemacht: Preis geändert & PSM informiert. Der BGH würde auch jemanden verurteilen, der “davon gewusst hat”, denn er hätte ja reagieren können …

 

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